Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen mit fast allen bekannten in- und ausländischen Fahrzeugen und kennen damit Stärken und Schwächen vieler Typen. Alles können aber auch wir nicht wissen - dann schrauben wir nicht "einfach drauf los", sondern besorgen uns die notwendigen Unterlagen.
Wir führen regelmäßige und vorsorgliche Kundendienste durch – z.B. vor größeren Ausfahrten. Nicht nur im technischen Bereich, wir bieten auch vorsorgliche Wartung für Lack, Unterboden, Leder, Verdeck, usw.
Wir verwenden dazu nicht immer modernste Schmierstoffe, sondern genau jene „altmodischen“ dort, wo sie Ihrem Oldtimer am besten bekommen.
Service- und Reparaturbedingungen
Der Volksmund sagt: Freundschaften zerbrechen am Geld. Um Geld kann man sich aber nur streiten, wenn die Vereinbarungen zuvor unklar oder missverständlich waren. Andererseits sind im „Kleingedruckten“ oft Fußangeln enthalten – die man erst im Ernstfall schmerzlich erkennt. Daher will Stäbler|Performance seine Bedingungen - man sollte besser „Regeln der Zusammenarbeit“ sagen – fair und (relativ) kurz halten.
Arbeiten an Oldtimern
sind aus begreiflichen Gründen nur nach Aufwand möglich. Den Umfang der Arbeiten legen wir aufgrund der Kundenangaben und unserer ersten Überprüfungen möglichst detailliert fest und nennen – wenn möglich - einen groben Kostenrahmen. Verdeckte Mängel bleiben grundsätzlich vorbehalten. Vor jedem Arbeitsbeginn muss die Beauftragung schriftlich oder durch Unterschrift auf dem Werkstattauftrag vorliegen.
Wir verrechnen per Stunde:
Unsere Verrechnungssätze nennen wir gerne anhand einer konkreten schriftlichen Anfrage bzw. einem Besuch bei uns.
Sollen noch vor Auftragserteilung
zur gezielteren Kostenermittlung weitere Untersuchungen, Tests, Probefahrten, Teildemontagen, Vermessungen usw. durchgeführt oder detaillierte Angebote erstellt werden, oder sollen durch Ersatzteil-Recherchen Liefermöglichkeiten abgeklärt werden, so führen wir diese Arbeiten zu den entsprechenden Stundensätzen gerne durch.
Für schwer zu beschaffende E-Teile,
Nachfertigungen und für Fremdleistungen (Motorenbearbeitung, Sattlerarbeiten, Verchromen, Lackierarbeiten, usw.) sowie für Teile, auf die wir beim Einkauf keinen Nachlass erhalten, berechnen wir zur Abdeckung unserer Kosten einen angemessenen Aufschlag zu unserem Einkaufspreis.
Für manche Oldtimer sind E-Teile besonders schwer zu beschaffen oder es ergeben sich während der Bearbeitung alter Teile zusätzliche Schwierigkeiten, die teils erheblich höhere Kosten verursachen und auch zugesagte Lieferzeiten erheblich verzögern können. Werden solche Umstände bekannt, so benachrichtigen wir den Kunden und beraten das weitere Vorgehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Oldtimern Abweichungen von Kosten-Schätzungen vorbehalten bleiben müssen. Der Kunde kann jedoch bei Auftragserteilung einen maximalen Kostenrahmen bestimmen, den wir nicht überschreiten; Ausnahmen bleiben hier bereits zuvor erteilte Aufträge an Fremdfirmen, die nicht mehr zu stoppen sind. Gleiches gilt bei einem vom Kunden verlangten Abbruch der Arbeiten.
Für fremde Dienstleistungen,
die wir in Ihrem Auftrag ausführen - wie z.B. Wagenpflege, TÜV-Erledigungen, Zulassungen usw. - verrechnen wir unseren eigenen Zeitaufwand zuzüglich der fremden Originalgebühren.
Neue oder gebrauchte Ersatzteile
kann der Kunde beistellen oder einzelne Dienstleistungen selbst organisieren.
Fehlersuche:
an älteren Fahrzeugen können Störungen auftreten, deren Ursache auch für erfahrene Fachkräfte nur sehr schwer zu lokalisieren sind bzw. die einen sehr beachtlichen Zeitaufwand erfordern können. Für manche Arbeiten sind zeitweise auch zwei Monteure notwendig. Auch das Austauschen einzelner Aggregate fordert oft einen erheblich höheren Zeitaufwand, als dies am gleichen Fahrzeug im Neuzustand zutraf. Ursache dafür können Verformungen, gealterte Teile, festsitzende Schrauben oder nicht perfekt passend nachgefertigte Teile sein. Wir bitten daher um Verständnis, dass dieser Zeitaufwand zu den oben genannten Stundensätzen voll abgerechnet werden muss, und zwar auch dann, wenn (im Einzelfall) die Fehlerursache nicht lokalisiert und der Fehler nicht behoben werden kann. Ggf. ist bei Auftragserteilung vom Kunden ein Limit für die Fehlersuche festzulegen.
Übersteigen die voraussichtlichen Reparatur-oder Restaurationskosten
insgesamt € 1.000-, so ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 1/2 der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig. Spätestens zum jeweiligen Monatsende berechnen wir die bis dahin aufgelaufenen Leistungen einschließlich der bereits beschafften Ersatzteile. Die Anzahlung bleibt stehen und wird erst mit der Schlussrechnung verrechnet. Ein zügiger Fortgang der Arbeiten ist nur gewährleistet, wenn unsere jeweiligen Rechnungen innerhalb 8 Tagen bezahlt werden. Die Schlusszahlung ist mit Übernahme des Fahrzeuges bzw. sofort nach Erstellen der Schlussrechnung fällig.
Aus Versicherungsgründen und wegen beschränkter Lagermöglichkeit
bitten wir um Verständnis, wenn wir für Fahrzeuge, die uns bis 14 Tage nach Angebots-Abgabe kein Reparaturauftrag erteilt wurde, je weiterem Standtag EUR 3,50 belasten. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der endgültigen Fertigstellung abgeholt werden.